Gründung und Freistellung
Die Stiftung wurde am 18. Juli 1991 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts gegründet. Sie verfolgt unter der Steuernummer 143/ 235/ 35370 des Finanzamts Münchens ausschließlich, mittelbar und unmittelbar, gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung (AO). Sie ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen (www.stiftungen.org).
Stiftungszweck
Der Stiftungszweck ist nachfolgend in Auszügen der Satzung aufgeführt:
- Zweck der Stiftung ist die Förderung von Hospizvereinen, ambulanten und stationären Hospizen, Palliativstationen und ähnlichen Institutionen.
- Der Stiftungszweck wird insbesondere durch finanzielle Unterstützung folgender Maßnahmen verwirklicht:
- Aus- und Fortbildung, Supervision für Fachkräfte und ehrenamtliche Helfer
- Projektbezogene Zuschüsse an ambulante und stationäre Hospize oder Palliativstationen, sowie Zuschüsse für Gehälter von Fachkräften
- Gewährung von Zuschüssen an gemeinnützige Körperschaften, die der Betreuung Schwerstkranker dienen
- Öffentlichkeitsarbeit, finanzielle Unterstützung von Veranstaltungen
- Die Stiftung kann die Trägerschaft und die Verwaltung von nicht rechtsfähigen Stiftungen mit gleichem oder ähnlichen Zweck übernehmen.
Stiftungsvorstand
Der Vorstand der Stiftung besteht aus vier Personen und arbeitet ehrenamtlich.
Chronik
Vorstandsmitglieder
Dr. Hildegard Milberg (*1926 +1997) | |
1991 – 1999 | Dr. Konrad Mayer (*1932 +1999) |
seit 1991 | Dr. Sieglinde Schmidt |
seit 1996 | Emilie Springer |
1997 – 2007 | Doris de Backere (*1944 +2007) |
2007 – 2014 | Ulrike Muschkiet |
2014 – 2017 | Petra Wilbiller |
seit 2014 | Elisabeth Malzer |
2018 – 2022 | Barbara Angermeier |
seit 2018 | Gerhard Haberstock |
Stiftungsgründung 1991
Die Dr. Ruth Dausch Stiftung wurde am 18. Juli 1991 gegründet durch:
Dr. Hildegard Milberg, Vorsitzende, Lektorin im Kösel-Verlag, Dr. jur. Konrad Mayer, Ministerialdirektor a. D. und Dr. med. Sieglinde Schmidt, Chefärztin Krankenhaus Neuwittelsbach.
Wir unterstützen die Charta
„Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen.“
Die Stiftung möchten diese Botschaft – auch im Sinne ihrer Gründerin – in die Gesellschaft tragen. Deshalb unterstützt sie die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland: Charta zur Betreuung Sterbender (www.charta-fuer-sterbende.de)